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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Bezahlung
Mein Honorar beträgt pro Stunde 60,- EUR und je angefangene 15 Minuten 15,- EUR. Es kann entweder bar, oder per Überweisung innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen gezahlt werden. Ich behalte mir das Recht vor mein Honorar im Rahmen der üblichen Kostensteigerungen anzugleichen. Es beinhaltet alle Kosten für geliehenes Equipment, zur Verfügung gestellte Trainingsgeräte und jegliches Übungsmaterial. Nicht im Honorar enthalten sind weitere Aufwendungen wie Eintrittspreise zu Veranstaltungen, Gebühren für Unterkunft & Transfer, Tageskarten für den Studiobesuch und dergleichen. Diese sind vom Kunden separat zu entrichten. Alle Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Fahrtkosten
Im Preis enthalten sind Fahrten, ab Ludwigsburg, die eine Fahrstrecke von 10 Kilometer nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Distanzen werden mit einer Fahrtkostenpauschale von 0,50 EUR pro Kilometer berechnet.

§ 3 Terminabsagen
Für die Absage von gebuchten Terminen gilt folgende Regelung:
Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt keine Gebühr an.
5 Tage vor dem Termin 30% meines Honorars für geplante Anzahl Trainingsstunden.
3 Tage vor dem Termin 50% meines Honorars für geplante Anzahl Trainingsstunden.
1 Tag vor dem Termin 70% meines Honorars für geplante Anzahl Trainingsstunden.
Bei Krankheit, Schwangerschaft oder besonderen Notfällen, die mir rechtzeitig mitgeteilt wurden, kann vom Trainingshonorar abgesehen werden.

§ 4 Rücktritt
Ich behalte mir das Recht vor aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
1. Mit mir vereinbarte Trainingstermine öfters als drei mal kurzfristig vom Kunden abgesagt
wurden, oder
2. Der Trainingstermin aus nicht von mir zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In diesem Fall werden bereits bezahlte Entgelte zurückerstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nicht. Es steht mir außerdem zu, z.B. aus den obigen Gründen eine Neubeauftragung abzulehnen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Von mir zur Verfügung gestellte Trainingsgeräte bleiben mein Eigentum (auch wenn sie sich im dauerhaften Besitz einer anderen Person befinden!)

§ 6 Haftung
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen meiner Erfüllungsgehilfen. Für selbstverschuldete Unfälle des Kunden hafte ich nicht.

§ 7 Kundenschutzklausel
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und nach dem Vertragsende über einen Zeitraum von mindestens einem, jedoch maximal zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit anderen Personal Trainern zu tätigen, welche der Kunde durch meine Person kennen gelernt hat. Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe meines Vereinbarten Honorars an meine Person zu entrichten.

§ 8 Qualifizierte salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dieser möglichst nahe kommt und wirksam ist.

§ 9 Allgemeines
Jeder Kunde hat vor Antritt des ersten gemeinsamen Trainingstermins die Richtigkeit und Vollständigkeit der geleisteten Angaben zur Anamnese, bzw. Bedarfsanalyse durch seine Unterschrift zu bestätigen.

Stand Januar 2011





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